Erfindungen, Patente, Lizenzen
Neben Forschung und Lehre gehört auch die kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnissen zum Auftrag der CAU. Ein möglichst großer Rückfluss von Geldern in die Forschung aus der Zusammenarbeit mit Auftraggebern soll zu einem möglichst großen volkswirtschaftlichen Gewinn führen. In diesem Zusammenhang ist der Schutz von Forschungsergebnissen, z.B. technischen Erfindungen, Software, Marken und Designs ein wichtiger Faktor.
Das Präsidium der CAU hat deshalb Leitlinien für Schutzrechte und Lizenzierungen entwickelt, die Sie hier einsehen können:
Leitlinien zum Umgang mit Geistigem Eigentum - IPR-Policy der CAU.pdf
Leitlinien für Lizenzierungen - Licensing Policy der CAU.pdf
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Nach dem Arbeitnehmer-Erfindergesetz (ArbnErfG) sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine Diensterfindung ihrem Arbeitgeber zu melden. Dieser kann Diensterfindungen dann in Anspruch nehmen.
Der Schutz von Erfindungen, Software, Marken und Designs wird nach folgendem Prozess überprüft:
- Liegt eine (Erfindungs-)Meldung vor?
- Welche Rechtsbeziehungen haben die Erfinder, Urheber zur CAU?
- Welche rechtlichen Ansprüche haben Dritte?
- Welche Zusammenhänge bestehen zu strategischen Zielen der CAU?
- Welche Verwertungschancen gibt es?
- Wie hoch ist der Anteil der Kosten der CAU?
Das Referat Technologietransfer beauftragt in der Regel externe Experten mit der Beurteilung der Patentierbarkeit. Diese prüfen die drei Hauptnotwendigkeiten für eine erfolgreiche Schutzrechtsanmeldung
- Neuheit
- Erfinderische Höhe
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Sehr häufig werden hierbei ältere Veröffentlichungen oder auch bestehende Schutzrechte gefunden. Obgleich die Erfindungsmeldungen hochkarätig sind, ist damit eine Schutzrechtsanmeldung aufgrund der fehlenden Neuheit nicht mehr möglich.
Sollten Sie detaillierte Informationen benötigen, was patentierbar und auch was NICHT patentierbar ist, so finden Sie diese im ersten Abschnitt des Patentgesetzes. Natürlich geben wir Ihnen hierzu auch gern direkt Auskunft.
Sie haben in der Vergangenheit schon CAU-Schutzrechte angemeldet und möchten für sich die aktuelle Schutzrechtssituation bewerten? Füllen Sie den Online-Fragebogen (Zugriff nur intern) aus und kommen Sie mit uns ins Gespräch.